Bestellung des Laserschutzbeauftragten

Qualifikation und Aufgaben des Laserschutzbeauftragten gemäß Verordnung zu künstlicher optischer Strahlung (OStrV) und Technischer Regeln „Laserstrahlung“:

Laser-Einrichtungen kommen in vielen Bereichen von Technik, Medizin und Wissenschaft zum Einsatz. Der sichere Umgang mit ihnen erfordert Schutzmaßnahmen, die von der Intensität (Leistungsdichte) des Lasers (Laserklasse) abhängig sind.

Die Laserstrahlung kann auf Grund von Wärmewirkung vor allem irreversible Augen- und Hautschäden verursachen. Darüber hinaus müssen auch indirekte Gefährdungen wie vorübergehende Blendung, Brand- und Explosionsgefahr und auch elektrische Gefährdung berücksichtigt werden. Die Verordnung zu künstlicher optischer Strahlung (OStrV) gibt die Schutzziele und allgemeinen Anforderungen für die Betriebe beim Umgang mit Lasern, insbesondere Lasern der Klassen 3R, 3B und 4 vor. Eine zentrale Forderung für den Betrieb ist die Bestellung eines Laserschutzbeauftragten. Damit knüpft die Verordnung an eine Forderung der DGUV Vorschrift 11 an.

An Arbeitsplätzen mit Laser-Einrichtungen der Klassen 3R, 3B oder 4 unterstützt der LSB durch seine speziellen Fachkenntnisse den Arbeitgeber bei der Durchführung der Gefährdungsbeurteilung sowie bei der Festlegung und Durchführung von Schutzmaßnahmen. Der LSB unterstützt den Arbeitgeber bei der Überwachung des sicheren Betriebs der in seinem Zuständigkeitsbereich vorhandenen Laser- Einrichtungen durch regelmäßige Kontrollen der Schutzmaßnahmen.

 

Kenntnisse und Aufgaben des Laserschutzbeauftragen:

Der LSB kennt

  • die grundlegenden Regelwerke des Arbeitsschutzes (ArbSchG, OStrV, DGUV Vorschriften, Technische Regeln, Normen und ggf. spezielle Regelungen zum Laserschutz),
  • die Kenngrößen der Laserstrahlung,
  • die direkten Gefährdungen (direkte und reflektierte Laserstrahlung) und deren unmittelbare biologische Wirkungen sowie die indirekten Gefährdungen (vorübergehende Blendung, Brand- und Explosionsgefährdung, Lärm, elektrische Gefährdung) bei Arbeitsplätzen mit Anwendung von Laserstrahlung,
  • die grundlegenden Anforderungen an eine Gefährdungsbeurteilung,
  • die Gefährdungsbeurteilungen für die Arbeitsplätze, für die er als LSB benannt ist,
  • die Schutzmaßnahmen (technische, organisatorische und persönliche),
  • seine Rechte und Pflichten als LSB,
  • die Laserklassen gemäß DIN EN 60825-1,
  • die Bedeutung der Expositionsgrenzwerte der OStrV,
  • die Inhalte der Unterweisung nach §8 OStrV sowie
  • den Ablauf des sicheren Betriebs der Laser-Einrichtungen, für die er bestellt ist und weiß, wie dieser zu überwachen ist.

Im Rahmen seiner Tätigkeit unterstützt der LSB den Arbeitgeber bei der Unterweisung der Beschäftigten.

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