Ausbildung der Gabelstaplerfahrer: Frontgabelstapler (Ausbildungsstufe 1)

Frontstapler beim Anheben einer leeren Palette

Eine solide Basis für das sichere und fachgerechte Heben, Transportieren, Einlagern, Auslagern, Anlegen von Stapel und Fahren mit dem Frontgabelstapler.

Ausbildungsdauer („Regelausbildung“): mindestens 2 Tage

Weitere Infos zum Fahrerausweis für Flurförderzeuge

Gabelstapler und andere Flurförderzeuge (FFz) stellen besondere Anforderungen an die Fahrer. Daher dürfen sie ausschließlich von geeigneten und ausgebildeten Mitarbeitern bedient werden. Die Berufsgenossenschaften bzw. die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) schreibt eine verpflichtende Prüfung für das Fahren von Flurförderzeugen vor, mit deren Abschluss der sogenannte Fahrerausweis für Flurförderzeuge erworben wird. Mit der von der Arbeitssicherheit Brendel angebotenen Fahrerausbildung gewährleisten wir, dass jeder Fahrer die spezifischen Funktionen und Besonderheiten eines Frontagabelstaplers kennenlernt und die damit verbundenen möglichen Gefährdungen für sich und andere richtig einschätzen und vermeiden kann.

Wir bilden in unserem Schulungszentrum mit dem eigenen Frontgabelstapler, an einer Regalanlage, praxisnah und witterungsunabhängig aus.

Rechtsgrundlagen

Die rechtlichen Grundlagen finden sich in §7 Abs. 1 der DGUV Vorschrift 68 „Flurförderzeuge“ (ehemals BGV D 27): Demnach darf ein Unternehmer „mit dem selbstständigen Steuern von Flurförderzeugen mit Fahrersitz oder Fahrerstand“ nur Personen beauftragen, die:

  1. mindestens 18 Jahre alt sind,
  2. für diese Tätigkeit geeignet und ausgebildet sind und
  3. ihre Befähigung nachgewiesen haben.

Diese Regelung betrifft auch Mitgänger-Flurförderzeuge mit einer Fahrerstandplattform. Um die notwendige Ausbildung und Befähigung zum Führen eines Flurförderzeuges nachzuweisen, müssen auch diese Fahrer eine Prüfung in Theorie und Praxis erfolgreich abschließen.

Zudem fordert die DGUV Vorschrift 68, dass der Auftrag zum Steuern von Flurförderzeugen schriftlich erteilt werden muss. Dieses setzt neben dem Staplerschein auch eine gerätespezifische Einweisung sowie eine betriebsspezifische Unterweisung bezogen auf die betrieblichen Besonderheiten (z. B. Fahrwege, Notausgänge, Brandschutz etc.) voraus.

In vielen Unternehmen wird diese schriftliche Beauftragung über einen Fahrerausweis realisiert. Die Eintragung ergänzt den persönlichen Staplerschein und ist nicht auf andere Betriebe übertragbar. Im Fahrausweis werden der Einsatzort und das Gerätemodell aufgeführt, ebenso das Datum der letzten Unterweisung. Diese Unterweisung muss in regelmäßigen Abständen, spätestens nach Ablauf eines Jahres, wiederholt werden.

Voraussetzungen für den Erwerb des Staplerscheins

Auch wenn die DGUV festlegt, dass Fahrer von FFz mit Fahrersitz oder Fahrerstand mindestens 18 Jahre als sein müssen, gibt es sehr wohl eine Ausnahme dieser Regel: Wenn ein minderjähriger Jugendlicher im Rahmen der berufsbildbezogenen Ausbildung unter Aufsicht ein FFZ bedient, gilt das nicht als „selbstständiges Steuern“ im Sinne der DGUV Vorschrift 68.

Die Einschränkung „unter Aufsicht“ bedeutet dabei konkret, dass durch einen Aufsichtführenden die jeweilige Arbeitsaufgabe beschrieben und klar vorgegeben wird und die Tätigkeiten örtlich und zeitlich begrenzt sind. Der Aufsichtsführende muss sich zudem regelmäßig persönlich von der ordnungsgemäßen Durchführung des Auftrags überzeugen.

Bei der Feststellung, ob ein Mitarbeiter für die Tätigkeit geeignet ist, muss zwischen der körperlichen sowie der geistig-charakterlichen Eignung unterschieden werden. Die körperliche Eignung wird zweckmäßigerweise durch eine arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchung G25 (Fahr-, Steuer- und Überwachungstätigkeiten) festgestellt. Besondere Schwerpunkte bilden hier die Ermittlung der Sehstärke, des seitlichen Gesichtsfeldes sowie des Hörvermögens. Auch das räumliche Sehen, die Reaktionsfähigkeit und die Beweglichkeit der Gliedmaße werden untersucht, bewertet und dokumentiert.

Neben der körperlichen Eignung müssen Gabelstaplerfahrer auch geistig und charakterlich geeignet sein. Konkret ist hierbei ein Grundverständnis für technische und physikalische Zusammenhänge ebenso erforderlich wie die Fähigkeiten, Signale zu erlernen, sie umzusetzen und richtig anwenden zu können. Weitere wichtige Eigenschaften sind Zuverlässigkeit, Verantwortungsbewusstsein sowie Umsichtigkeit.

Termine und Preis zur Durchführung des Seminars erfragen Sie bitte telefonisch oder per E-Mail.